Ab dem 19. Juli 2026 gilt für große Unternehmen in der EU ein Vernichtungsverbot für bestimmte unverkaufte Verbraucherprodukte. Rechtsgrundlage ist die Verordnung EU 2024/1781, die Ecodesign for Sustainable Products Regulation, kurz ESPR. Zunächst betroffen sind Kleidung, Schuhe und Textilien.
Wer gilt als „großes Unternehmen"?
Die Definition richtet sich nach der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU. Ein Unternehmen gilt als groß, wenn es mindestens zwei der folgenden drei Kriterien überschreitet:
- mehr als 250 Beschäftigte
- mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz
- mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme
Kleine und mittlere Unternehmen sind zunächst vom Vernichtungsverbot ausgenommen.
Was bedeutet „Vernichtungsverbot" konkret?
Große Unternehmen dürfen bestimmte unverkaufte Verbraucherprodukte künftig nicht mehr vernichten. Die Verordnung spricht ausdrücklich von „unverkauften Produkten". Damit wird Entsorgung für die betroffenen Warengruppen keine zulässige Option mehr sein.
Relevanz für Retouren im E-Commerce
Im E-Commerce entstehen unverkaufte Bestände nicht nur durch Überproduktion oder saisonale Überhänge. Auch Retouren führen dazu, dass Ware nicht wieder regulär verkauft werden kann.
Die Verordnung adressiert „unverkaufte Produkte". In der Praxis können darunter auch Überhänge aus Retouren oder nicht wiederverkaufbare Ware fallen.
Wenn Vernichtung keine Option mehr ist, müssen Unternehmen alternative Lösungen organisieren. Dazu zählen beispielsweise Weiterverkauf, Reparatur oder Spenden.
Das betrifft nicht nur Nachhaltigkeitsstrategien, sondern auch operative Prozesse und Kostenstrukturen.
Einordnung im Kontext regulatorischer Entwicklungen
Während der elektronische Widerrufsbutton ab 2026 regelt, wie Retouren entstehen, betrifft das Vernichtungsverbot die Frage, was danach mit der Ware passiert.
Beide Regelungen wirken in unterschiedliche Phasen des Post-Purchase-Prozesses.
Der Widerrufsbutton standardisiert den Einstieg in viele Rücksendungen.
Das Vernichtungsverbot setzt Grenzen für den Umgang mit bestimmten unverkauften Produkten.
Fazit
Mit der ESPR-Verordnung wird der Umgang mit unverkauften Produkten neu geregelt. Große Unternehmen im Online-Handel, die Kleidung, Schuhe oder Textilien vertreiben, müssen ab Juli 2026 sicherstellen, dass diese Produkte nicht mehr vernichtet werden.
Für Unternehmen mit hohen Retourenvolumina rückt damit die Frage in den Fokus, wie mit nicht wiederverkaufbarer Ware umzugehen ist, wenn Entsorgung ausgeschlossen ist.
Die Regulierung betrifft nicht nur Nachhaltigkeit. Sie betrifft direkt die wirtschaftliche Logik hinter Retouren und Restbeständen.




